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AEROTRX · RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Klar und verständlich · Stand 29.09.2026
ANBIETERHalit Koyunogluhandelnd unter AEROTRX · Einzelunternehmen
INHABER & VERANTWORTLICHHalit KoyunogluMumm-von-Schwarzenstein-Straße 3065934 Frankfurt am Main
KONTAKTinfo@aerotrx.de+49 176 4797 6655
KUNDEN-TREFFPUNKTABFLUG · TERMINAL 1 · TOR B6Flughafen Frankfurt

1. Geltung und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen des AEROTRX Valet-Parking-Service. Vertragspartner ist Halit Koyunoglu, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung AEROTRX.

Für den einzelnen Auftrag gelten zuerst ausdrücklich ausgehandelte Vereinbarungen, danach die Buchungsbestätigung und anschließend diese AGB. Individuelle Absprachen sollten zur eindeutigen Dokumentation in Textform bestätigt werden; ihr gesetzlicher Vorrang bleibt unberührt.

Abweichende Bedingungen eines geschäftlichen Kunden gelten nur, wenn AEROTRX ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Leistungsumfang

Der AEROTRX Valet-Parking-Service ist auf Fahrzeuge der Marken BMW und MINI spezialisiert und wird ausschließlich für entsprechend bestätigte BMW- und MINI-Fahrzeuge angeboten. AEROTRX ist ein unabhängiger Anbieter und kein Unternehmen der BMW AG oder MINI.

AEROTRX übernimmt das Fahrzeug am bestätigten Treffpunkt, dokumentiert den sichtbaren Zustand, fährt es zur vorgesehenen Parkfläche, verwahrt es während des gebuchten Zeitraums und bringt es nach der ordnungsgemäßen Rückgabeanforderung wieder zum Treffpunkt.

Maßgeblich ist der Leistungsumfang der Buchungsbestätigung. Eine bestimmte Freifläche, Tiefgarage, Parkebene oder ein einzelner Stellplatz ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. AEROTRX darf das Fahrzeug aus betrieblichen oder sicherheitsbedingten Gründen innerhalb einer mindestens gleichwertigen Parkkategorie umstellen.

AEROTRX darf eigene Mitarbeiter sowie sorgfältig ausgewählte Fahrer, Parkplatzbetreiber und sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen. Die gesetzliche Verantwortung von AEROTRX bleibt unberührt. AEROTRX handelt unabhängig vom Flughafenbetreiber.

3. Buchung und Vertragsschluss

Eine Buchungsanfrage ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn AEROTRX den Auftrag per E-Mail oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger bestätigt.

AEROTRX kann eine Anfrage vor der Bestätigung insbesondere wegen fehlender Kapazität, ungeeignetem Fahrzeug oder unvollständigen Angaben ablehnen.

Der Kunde muss Mobilnummer, E-Mail-Adresse, Kennzeichen, Fahrzeugdaten, Übergabe- und Rückgabezeit sowie vollständige Flugnummern richtig angeben. Änderungen und erkennbare Eingabefehler sind unverzüglich mitzuteilen. Nachteile und notwendige Mehrkosten aus schuldhaft falschen oder verspäteten Angaben trägt der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Preis, Zusatzleistungen und Zahlung

Es gilt der Gesamtpreis aus der Buchungsbestätigung. Zusätzliche Leistungen oder Kosten werden nur berechnet, wenn sie vereinbart sind oder vom Kunden schuldhaft verursacht wurden und tatsächlich erforderlich sowie nachweisbar sind.

Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. AEROTRX darf angemessene Vorauszahlung verlangen. Bei fälligen Beträgen gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

Preisänderungen sind nur zulässig, wenn der Kunde nach Vertragsschluss den Auftrag ändert, zum Beispiel den Parkzeitraum verlängert, eine Zusatzleistung bucht oder ein zuvor nicht angegebenes übergroßes Fahrzeug übergibt.

Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte von AEROTRX wegen fälliger Forderungen aus demselben Auftrag bleiben unberührt. Das gilt nicht, soweit der Kunde berechtigt aufrechnet oder ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht ausübt.

5. Berechtigung, Versicherung und Fahrzeugzustand

Der Kunde muss Eigentümer des Fahrzeugs oder zu Buchung und Übergabe wirksam berechtigt sein. Bei Übergabe oder Abholung durch Dritte darf AEROTRX Vollmacht und amtlichen Lichtbildausweis verlangen.

Das Fahrzeug muss zugelassen, verkehrssicher, betriebssicher und haftpflichtversichert sein. Der Versicherungsschutz muss die notwendigen Fahrten durch die von AEROTRX eingesetzten Fahrer erlauben. Einschränkungen des Fahrerkreises, Altersgrenzen oder andere Versicherungsauflagen sind vor Vertragsschluss mitzuteilen.

Das Fahrzeug muss ausreichend betankt oder geladen sein. Ohne gesonderte Buchung schuldet AEROTRX weder Betankung noch Aufladen. Notwendige Hilfe-, Abschlepp- oder Standkosten wegen eines bereits vorhandenen Mangels oder unzureichender Energie trägt der Kunde, soweit er den Umstand kannte oder schuldhaft nicht mitgeteilt hat.

Bekannte Mängel, Warnanzeigen, besondere Start- oder Bedienabläufe, Wegfahrsperren, Umbauten, tiefergelegte Fahrwerke, außergewöhnliche Maße und Gewichte sowie empfindliche Sonderausstattung sind vor der Übergabe vollständig anzugeben.

6. Ankunft und Übergabe am Flughafen

Der Kunde startet rechtzeitig vor der Fahrzeugübergabe die Navigation in der AEROTRX-App. Nach seiner Einwilligung übermittelt und aktualisiert die App die voraussichtliche Navi-Ankunftszeit automatisch. Ein Anruf ist nur erforderlich, wenn keine digitale Bestätigung erscheint, die Übermittlung gestört ist, die Ankunft deutlich abweicht oder ein besonderes Problem besteht. In diesem Fall meldet sich der Kunde unverzüglich und nennt die aktuelle Navi-Ankunftszeit.

Der Treffpunkt ist grundsätzlich ABFLUG · TERMINAL 1 · TOR B6 am Flughafen Frankfurt. Bei Sperrung, geänderter Verkehrsführung, behördlicher Anordnung oder Sicherheitslage darf AEROTRX einen zumutbaren Ersatztreffpunkt mitteilen.

Der Kunde muss pünktlich zur bestätigten Zeit erscheinen und telefonisch erreichbar bleiben. Kann er die zuletzt gemeldete Navi-Ankunftszeit nicht einhalten, muss er AEROTRX die neue Zeit so früh wie möglich mitteilen. Er darf nicht wesentlich früher oder später eintreffen, ohne dies mit AEROTRX abzustimmen. Beim Fahrzeugumschlag zählt jede Minute.

Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, ausreichend Zeit für Check-in, Sicherheitskontrolle und Abflug einzuplanen. AEROTRX schuldet keine Personenbeförderung und keinen erfolgreichen Reise- oder Flugantritt.

7. Übergabeprotokoll und Beweisfotos

Bei der Übernahme dokumentiert AEROTRX insbesondere den äußerlich sichtbaren Fahrzeugzustand, Beweisfotos, Kilometerstand, erkennbare Vorschäden, Tank- oder Ladestand, Warnanzeigen und die Schlüsselübergabe.

Der Kunde wirkt an einer zügigen Dokumentation mit und bestätigt die tatsächliche Übergabe digital. Das Protokoll und die Aufnahmen dienen beiden Seiten als Beweismittel; gesetzliche Rechte und die gesetzliche Beweislast werden nicht verändert.

Schmutz, Nässe, Dunkelheit, enge Verkehrsverhältnisse oder nicht zugängliche Fahrzeugbereiche können die Erkennbarkeit von Vorschäden einschränken. Die Dokumentation ist kein Anerkenntnis, dass das Fahrzeug frei von weiteren Vorschäden oder technischen Mängeln ist.

8. Erlaubte Fahrten, Parkfläche und Schlüssel

Der Kunde erlaubt alle für den Auftrag notwendigen Fahrten zwischen Treffpunkt, Umschlagfläche, endgültiger Parkfläche und Rückgabetreffpunkt. Erlaubt sind außerdem notwendiges Rangieren, Umparken, Tanken, Laden, Prüfen und eine kurze Funktionsfahrt, soweit dies zur sicheren Durchführung erforderlich oder gesondert vereinbart ist. Jede private Nutzung ist untersagt.

Notwendige Fahrten verändern Kilometer-, Tank- oder Ladestand in geringem Umfang. Die bei Übernahme und Rückgabe dokumentierten Werte sind maßgeblich.

Der Schlüssel wird dem internen Auftrag zugeordnet und geschützt verwahrt. Stellplatz-, Schlüssel- und interne Fahrerinformationen werden aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich angezeigt.

Bei gebuchter Außenfläche besteht kein Schutz vor gewöhnlichen Witterungs- und Umwelteinflüssen wie Regen, Staub, Pollen oder Vogelkot. AEROTRX bleibt für schuldhaft verursachte Schäden nach Maßgabe von Abschnitt 14 verantwortlich.

9. Rückgabeanforderung mit „ICH KOMME“

Nach der Landung prüft der Kunde seine Erreichbarkeit und informiert AEROTRX bei Abweichungen. Erst wenn Gepäckausgabe und gegebenenfalls Passkontrolle abgeschlossen sind und der Kunde zum Treffpunkt gehen kann, drückt er in der App auf den gelben Status „ICH KOMME“. Erscheint keine digitale Bestätigung oder ist die Übermittlung technisch nicht möglich, meldet sich der Kunde telefonisch bei AEROTRX.

Erst diese Meldung startet die endgültige Bereitstellung des Fahrzeugs. Automatische Flug-, Gepäck- oder Standortdaten sind nur Planungshilfen und ersetzen die Meldung des Kunden nicht.

Der Kunde darf „ICH KOMME“ nicht vorsorglich oder wesentlich zu früh auslösen. Nach der Meldung muss er sich ohne vermeidbare Verzögerung zum Treffpunkt begeben und erreichbar bleiben. Kann er die anschließend abgestimmte oder bestätigte Zeit nicht einhalten, muss er AEROTRX sofort informieren. Zusätzliche Kosten richten sich nach Abschnitt 10.

Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich bei ABFLUG · TERMINAL 1 · TOR B6 oder am mitgeteilten Ersatztreffpunkt. AEROTRX darf vor Herausgabe die Abholberechtigung prüfen.

10. Erreichbarkeit, Änderungen und Verzögerungen

Der Kunde muss im zeitlichen Umfeld von Übergabe und Rückgabe unter der angegebenen Mobilnummer erreichbar sein. Flugänderungen, Verspätungen, Umbuchungen, Gepäckprobleme, Änderungen des Rückkehrtages und eine vorzeitige Rückkehr sind unverzüglich mitzuteilen.

Ankunfts- und Bereitstellungszeiten sind Planwerte, sofern AEROTRX nicht ausdrücklich einen verbindlichen Zeitpunkt bestätigt hat. Verkehr, Flughafensperrungen, Sicherheitskontrollen, Behördenmaßnahmen, extreme Witterung, Flugänderungen und andere von AEROTRX nicht zu vertretende Ereignisse können zu Verzögerungen führen.

Teilt der Kunde eine absehbare Änderung seiner zuletzt gemeldeten oder bestätigten Navi-Ankunftszeit bei der Fahrzeugübernahme nicht unverzüglich mit oder erscheint er bei der Fahrzeugrückgabe nach „ICH KOMME“ nicht ohne vermeidbare Verzögerung am abgestimmten Treffpunkt, kann AEROTRX die bei der Buchung klar ausgewiesene Koordinations- und Wartepauschale von 20,00 EUR einmal je betroffenem Übernahme- oder Rückgabevorgang berechnen. Voraussetzung ist, dass dadurch Fahrerwartezeit, eine Umplanung oder eine zusätzliche Anfahrt entsteht. Das gilt ebenfalls, wenn der Kunde „ICH KOMME“ auslöst, obwohl Gepäckausgabe oder gegebenenfalls Passkontrolle noch nicht abgeschlossen sind oder er noch nicht zum Treffpunkt gehen kann.

Die Pauschale entfällt, wenn der Kunde AEROTRX die geänderte Zeit rechtzeitig mitteilt und dadurch keine zusätzliche Warte- oder Koordinationsleistung entsteht. Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine doppelte Berechnung für denselben Vorgang ist ausgeschlossen.

Ist die Pauschale vor Vertragsschluss nicht klar vereinbart, kann AEROTRX nur erforderliche und nachweisbare Mehrkosten verlangen.

11. Verlängerung und verspätete Abholung

Eine Verlängerung wird erst mit Bestätigung durch AEROTRX wirksam. Soweit in der Buchungsbestätigung nichts anderes steht, kostet jeder angefangene zusätzliche Kalendertag 20,00 EUR.

Wird das Fahrzeug nach Ablauf der gebuchten Zeit nicht abgeholt und ist der Kunde nicht erreichbar, darf AEROTRX es auf eine geeignete Parkfläche zurückbringen oder umstellen. Der Kunde trägt die erforderlichen, angemessenen und nachweisbaren Zusatzkosten, soweit er die verspätete Abholung zu vertreten hat.

AEROTRX darf nach erfolgloser Kontaktaufnahme und angemessener Fristsetzung die gesetzlich zulässigen Maßnahmen zur weiteren Verwahrung oder Entfernung des Fahrzeugs treffen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

12. Stornierung, Nichtanreise und Widerruf

Der Kunde kann bis zur Fahrzeugübernahme über die vorgesehene Buchungsfunktion oder in Textform stornieren. Eine Stornierung ist nur dann kostenfrei, wenn dies im gebuchten Tarif ausdrücklich zugesagt wurde oder ein gesetzliches Widerrufsrecht wirksam ausgeübt wird.

Bei einer sonstigen Stornierung oder Nichtanreise kann AEROTRX den tatsächlich entstandenen Schaden bis zur Höhe des vereinbarten Preises verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Belegung werden angerechnet. Der Kunde darf nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Verbraucher haben bei Online- oder Telefonbuchungen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Vor Abschluss einer echten Buchung stellt AEROTRX hierfür eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Musterformular bereit.

Soll AEROTRX auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers schon während der Widerrufsfrist beginnen, kann bei einem späteren Widerruf gesetzlicher Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung anfallen. Bei vollständiger Leistung erlischt das Widerrufsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach entsprechender Bestätigung des Verbrauchers.

13. Ablehnung, Abbruch und höhere Gewalt

AEROTRX darf die Übernahme ablehnen oder die Leistung unterbrechen, wenn ein wichtiger oder sachlich gerechtfertigter Grund besteht. Das gilt insbesondere bei fehlender Berechtigung, fehlendem Versicherungsschutz, einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug, falschen wesentlichen Angaben, gefährlichen Gegenständen, aggressivem Verhalten oder einer konkreten Gefahr für Menschen, Fahrzeuge oder Betrieb.

Kann die Leistung wegen eines von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses vorübergehend nicht oder nur verändert erbracht werden, stimmen beide Seiten eine zumutbare Ersatzlösung ab. Gesetzliche Rechte bei Unmöglichkeit oder Störung der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

Soweit AEROTRX einen bestätigten Auftrag berechtigt aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund beendet, kann AEROTRX bereits erbrachte Leistungen und notwendige nachweisbare Kosten abrechnen. Im Übrigen werden erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

14. Haftung von AEROTRX

AEROTRX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AEROTRX nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AEROTRX.

AEROTRX haftet nicht, soweit ein Schaden auf einem bereits vorhandenen Mangel, normalem Verschleiß, gewöhnlichem Wertverlust, einem nicht von AEROTRX verursachten technischen Defekt oder einem vom Kunden verschwiegenen Umstand beruht.

Für verpasste Flüge, Hotel-, Taxi-, Mietwagen-, Nutzungsausfall- oder sonstige Folgekosten haftet AEROTRX nur, soweit diese nach den vorstehenden Regeln ersatzfähig, bei Vertragsschluss vorhersehbar und von AEROTRX zu vertreten sind. Der Kunde muss zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen.

15. Verantwortung des Kunden und Ansprüche Dritter

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und notwendige Kosten, die er durch schuldhaft falsche Angaben, fehlende Berechtigung, ein nicht geeignetes Fahrzeug, nicht mitgeteilte Versicherungsbeschränkungen oder verbotene Gegenstände verursacht.

Nehmen Dritte AEROTRX wegen eines solchen vom Kunden zu vertretenden Umstands in Anspruch, ersetzt der Kunde AEROTRX die berechtigten und nachgewiesenen Kosten. AEROTRX informiert den Kunden unverzüglich und ermöglicht ihm, berechtigte Einwendungen geltend zu machen.

16. Gegenstände, Kameras und Fernzugriff

Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente, Datenträger und andere besonders wertvolle Gegenstände sind vor der Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für nicht mitgeteilte Gegenstände übernimmt AEROTRX keine besondere Verwahrungspflicht.

Waffen, Gefahrstoffe, Tiere, verderbliche Waren, illegale Gegenstände und Sachen, die Menschen oder Fahrzeuge gefährden können, dürfen nicht im Fahrzeug bleiben.

Aktive Innenraumkameras oder Dashcams, die Fahrer oder Mitarbeiter aufzeichnen, sind vor der Übergabe mitzuteilen und grundsätzlich zu deaktivieren. Der Kunde unterlässt während der Verwahrung unangekündigte Fernbefehle wie Verriegelung, Alarmaktivierung oder Softwareupdate, wenn dadurch der Auftrag beeinträchtigt werden kann. Notwendige Eingriffe sind vorher mit AEROTRX abzustimmen.

17. Daten, App und technische Hinweise

AEROTRX verarbeitet die für Buchung, Übergabe, Parken, Rückgabe, Sicherheit und Abrechnung erforderlichen Daten. Dazu können Fahrzeug-, Flug-, Standort-, Kommunikationsdaten, Fotos und digitale Bestätigungen gehören. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

App-, Flug- und Navigationsdaten können technisch verzögert, unvollständig oder vorübergehend nicht verfügbar sein. Der Kunde nutzt bei einer erkennbaren Störung die angegebene Telefonnummer. AEROTRX hält für betriebliche Kernschritte angemessene Ersatzabläufe bereit.

Stellplatz-, Schlüssel- und interne Fahrerinformationen sind Sicherheitsdaten und werden nicht öffentlich angezeigt. Kunden erhalten nur die für den eigenen Auftrag vorgesehenen Informationen.

18. Beschwerden, Recht und Gerichtsstand

Fragen, Beschwerden und Schadensmeldungen können an info@aerotrx.de oder +49 176 4797 6655 gesendet werden. Für eine schnelle Prüfung sollten Buchungsnummer, Kennzeichen, Zeitpunkt und vorhandene Fotos angegeben werden. Gesetzliche Fristen werden dadurch nicht verkürzt.

AEROTRX ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Es gilt deutsches Recht. Verbraucher behalten den Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates und die gesetzlichen Gerichtsstände.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand.

Ist eine einzelne Regel unwirksam, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regeln bleibt unberührt.

19. ATM-Standortentwicklung (B2B)

Die Leistungen der AEROTRX ATM-Standortentwicklung richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. AEROTRX identifiziert, prüft und entwickelt geeignete Standorte und kann Kontakte zwischen Flächeninhabern und professionellen Geldautomatenbetreibern vermitteln. Art und Umfang der jeweiligen Leistung ergeben sich ausschließlich aus einer gesonderten B2B-Vereinbarung.

AEROTRX schuldet ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung weder den Abschluss eines Betreiber- oder Standortvertrags noch die Installation oder den dauerhaften Betrieb eines Geldautomaten und übernimmt keine Garantie für Standortfreigabe, Genehmigungen, Nutzungshäufigkeit, Umsätze oder Erträge. Standortangaben, Eigentums- oder Nutzungsberechtigungen und sonstige entscheidungserhebliche Informationen sind vom jeweiligen Interessenten vollständig und richtig bereitzustellen.

AEROTRX ist nicht Betreiber der vermittelten Geldautomaten, keine Bank, kein Zahlungs- oder E-Geld-Institut und kein Zahlungsdienstleister. Betrieb, Bargeldversorgung, technische Verfügbarkeit, Sicherheit, gesetzliche und behördliche Anforderungen, Datenschutz, Gebühren sowie sämtliche Zahlungsvorgänge und Ansprüche der Geldautomatennutzer liegen ausschließlich in der Verantwortung des jeweils vertraglich ausgewiesenen Betreibers.

Abbildungen von Geldautomaten dienen ausschließlich der neutralen Veranschaulichung der Standortentwicklung. Sie begründen weder eine bestimmte Geräteausstattung noch eine bestehende Kooperation mit einem konkreten Betreiber. Eine Partnerschaft oder Beauftragung gilt nur, wenn sie von AEROTRX und dem jeweiligen Unternehmen ausdrücklich in Textform bestätigt wurde.

Vergütung, Provision, Exklusivität, Laufzeit, Standortanforderungen, technische Voraussetzungen, Genehmigungen, Verantwortlichkeiten und Kündigung werden – soweit einschlägig – im jeweiligen B2B-Vertrag geregelt. Bis zu dessen Abschluss trägt jede Seite ihre eigenen Prüfungs- und Vorbereitungskosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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